Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht ein genereller Ausschluss von Schäden an gemieteten Sachen. Hingegen sind in fast jeder Privathaftpflichtpolice Beschädigungen an Gebäudeteilen von Mietwohnungen eingeschlossen.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht ein genereller Ausschluss von Schäden an gemieteten Sachen. Hingegen sind in fast jeder Privathaftpflichtpolice Beschädigungen an Gebäudeteilen von Mietwohnungen eingeschlossen.