Arbeitnehmer, welche Arbeitsentgelt beziehen sind in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert. Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, wenn das Einkommen 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung übersteigt.
Arbeitnehmer, welche Arbeitsentgelt beziehen sind in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert. Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, wenn das Einkommen 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung übersteigt.