Bei einer Gewinnbeteiligung handelt es sich um eine Beteiligung aller Mitglieder von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, sollten Überschüsse erwirtschaftet worden sein.
Bei einer Gewinnbeteiligung handelt es sich um eine Beteiligung aller Mitglieder von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, sollten Überschüsse erwirtschaftet worden sein.