Eine Person, welche die gebotene Sorgfalt und Vorsicht außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Je nach Schwere des Verschuldens kann zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden werden.
Eine Person, welche die gebotene Sorgfalt und Vorsicht außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Je nach Schwere des Verschuldens kann zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden werden.