Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.